Stiftung Automuseum Volkswagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Stiftung AutoMuseum Volkswagen und dem Kunden abgeschlossen werden.
A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. INFORMATIONEN VOR DEM KAUF
Der Kauf von Eintrittskarten, Jahreskarte, Gutscheinen, Merchandise und weiterer kostenpflichtiger Leistungen von Stiftung AutoMuseum Volkswagen sowie aller anderen über die Website angebotenen Produkte/Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Die Preise für jedes Produkt/jede Dienstleistung (einschließlich Steuern), die in Euro angegeben sind, und der Wert aller anwendbaren Werbeaktionen und Rabatte werden jederzeit auf der Website angegeben.
2. BESTELLVORGANG / Vertragsabschluss
Die Bestellung des Kunden bei Stiftung AutoMuseum Volkswagen stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Stiftung AutoMuseum Volkswagen teilt dem Kunden den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) unverzüglich auf elektronischem Weg mit. Der Vertragsschluss kommt jedoch erst mit der schriftlichen Annahme, der Lieferung der bestellten Ware oder der Leistungserbringung zustande.
3. WIDERRUFSRECHT
Wenn Sie Verbraucher sind (d. h. eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), haben Sie von Gesetzes wegen das Recht, Ihre Bestellung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu widerrufen.
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder einen spezifischen Zeitraum vorsieht.
Online erworbene Eintrittskarten, die für einen bestimmten Termin oder einen bestimmten Zeitraum gelten, sind daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Widerrufsbelehrung für nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Produkte und Dienstleistungen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses und bei Waren mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Stiftung AutoMuseum Volkswagen,
Dieselstraße 35, 38446 Wolfsburg
E-Mail: info(at)automuseum-volkswagen.de
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren, indem Sie eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) übermitteln. Sie können dafür das in der Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sie haben die erhaltenen Waren unverzüglich, in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Im Falle von Merchandise-Produkten trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt auf dem Postweg an
Stiftung AutoMuseum Vokswagen,
Dieselstraße 35,
38446 Wolfsburg
versendet werden.
Ende der Widerrufsbelehrung
ANLAGE – Muster-Widerrufsformular: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Stiftung AutoMuseum Volkswagen,
Dieselstraße 35,
38446 Wolfsburg
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*) /erhalten am (*): _______________ ______________________________________________ Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ______________________________________________
Datum
4. HAFTUNG Stiftung AutoMuseum Volkswagen
1. Stiftung AutoMuseum Volkswagen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und bei der Verletzung des Produkthaftungsgesetzes. Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Stiftung AutoMuseum Volkswagen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf).
2. Soweit die Haftung von Stiftung AutoMuseum Volkswagen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Stiftung AutoMuseum Volkswagen übernimmt keine Haftung für den Diebstahl, den Verlust oder für Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen durch Dritte, insbesondere durch andere Kunde, die sich auf dem Gelände der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zutragen könnten. Dies gilt nicht, wenn Stiftung AutoMuseum Volkswagen das Verhalten des Dritten zuzurechnen und Stiftung AutoMuseum Volkswagen ein eigenes Verschulden trifft.
5. DATENSCHUTZ
Stiftung AutoMuseum Volkswagen verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffen, auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderer anwendbarer Datenschutzbestimmungen. Die Richtlinien zur Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre sind in der Datenschutzerklärung von Stiftung AutoMuseum Volkswagen dargelegt.
6. ANWENDBARES RECHT und Gerichtsstandsvereinbarung
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften die Anwendung eines anderen Rechts vorschreiben.
2. Bei Kunden, welche keine Verbraucher sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wolfsburg.
B. BESONDERE BEDINGUNGEN
1. Eintrittskarten
1. Eine Eintrittskarte (Tageskarte oder Jahreskarte) berechtigt ausschließlich zum Eintritt in Stiftung AutoMuseum Volkswagen.
2. Jahreskarten sind 12 Monate gültig und sind personalisiert. Die Laufzeit der Jahreskarte beginnt mit dem ersten Besuch bei Einlösung an der Kasse, spätestens aber 2 Monate nach dem Onlinekauf.
3. Die Jahreskarte wird beim ersten Besuch der Stiftung AutoMuseum Volkswagen personalisiert und kann danach nur von dieser bestimmten Person genutzt werden. Die Jahreskarte ist nur in Verbindung mit einem offiziellen Ausweisdokument gültig.
4. Ihre Eintrittskarte ist für das auf der Eintrittskarte angegebene Datum bzw. den angegebenen Zeitraum und während der Öffnungszeiten der Stiftung AutoMuseum Volkswagen gültig.
5. Zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen der Stiftung AutoMuseum Volkswagen können nur in Verbindung mit einer Eintrittskarte gekauft werden.
6. Bitte zerreißen, verfälschen oder fotokopieren (im Folgenden nur „Beschädigung“) Sie Ihre Eintrittskarte nicht. In einem solchen Fall kann Ihnen der Zutritt zur Stiftung AutoMuseum Volkswagen verweigert werden. Eine Rückerstattung des Eintrittskartenpreises ist dabei ausgeschlossen. Dies gilt bei Verbrauchern nicht, wenn der Kunde die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
7. Der Kunde hat selbständig dafür zu sorgen, dass die ihm übermittelte Eintrittskarten entweder als Ausdruck oder auf einem Smartphone etc. bei der Zutrittskontrolle lesbar sind und dass er die Eintrittskarte am Anreisetag am Eingang vorlegt bzw. vorzeigt.
8. Tageskarten können nur einmal verwendet werden. Jede Tageskarte berechtigt NUR EINEN ZUGANG zum Stiftung AutoMuseum Volkswagen. Einmal entwertet, kann Ihre Tageskarte zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Nutzer der Tageskarte kann ein anderer sein als der auf der Tageskarte aufgedruckte Besteller und Kontoinhaber.
9. Wenn Sie die Stiftung AutoMuseum Volkswagen vorübergehend verlassen müssen, müssen Sie sich mit dem Personal an der Information im Eingangsbereich in Verbindung setzen, um einen neuen Zugang zu Stiftung AutoMuseum Vokswagen zu vereinbaren. Wenn Sie die Stiftung AutoMuseum Volkswagen unangekündigt verlassen, wird Ihnen der erneute Zutritt an diesem Tag nicht gestattet.
10. Wenn Sie eine Eintrittskarte mit besonderen Bedingungen erworben haben (Menschen mit Behinderungen, Menschen über 65 Jahre, Kinder usw.), müssen Sie Ihre Berechtigung zum Zeitpunkt des Zugangs durch ein offizielles Dokument (Ausweis, Behindertenausweis usw.) nachweisen.
11. Nimmt der Kunde Leistungen der Stiftung AutoMuseum Volkswagen ohne entsprechende Berechtigung in Anspruch, ist eine Vertragsstrafe von dem originären Preis für die Leistung zzgl. einer weiteren Pauschale von EUR 50 zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die unberechtigte Leistungsinanspruchnahme nicht zu vertreten hat. Stiftung AutoMuseum Volkswagen ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden ersetzt zu verlangen, wobei die weitere Pauschale angerechnet wird.
12. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein Stiftung AutoMuseum Volkswagen in welcher Form auch immer hingewiesen hat. Stiftung AutoMuseum Volkswagen wird im Eingangsbereich und im News-Bereich der Stiftung AutoMuseum Volkswagen auf nichtverfügbare Leistungen hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit einer Leistung feststeht. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit der Leistung wird am Ort der Leistung hingewiesen. Die individuelle Verfügbarkeit einer Leistung ist von der jeweiligen Kundenachfrage abhängig und kann deshalb von Stiftung AutoMuseum Volkswagen nicht jederzeit gewährleistet werden. Eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.
13. Bitte bewahren Sie Ihre Eintrittskarte während Ihres Aufenthalts in Stiftung AutoMuseum Volkswagen auf und zeigen Sie es auf Verlangen jedem Mitarbeiter vor. Sollten Sie Ihre Eintrittskarte auf Verlangen nicht vorzeigen, hält sich Stiftung AutoMuseum Volkswagen vor, Sie des Geländes der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweisen. Eine Rückerstattung des Eintrittskartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
14. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarte an Dritte ist untersagt.
15. Sie sind darüber informiert, dass Stiftung AutoMuseum Volkswagen oder Teile der Stiftung AutoMuseum Volkswagen aufgrund von schlechtem Wetter oder aus Gründen der Parkkapazität, der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit oder sonstiger Umstände höherer Gewalt geschlossen werden kann. Stiftung AutoMuseum Volkswagen wird sich bemühen, Sie so weit wie möglich im Voraus über die Website und die offiziellen Profile in den sozialen Netzwerken zu informieren und Ihnen einen neuen Termin für die Nutzung Ihrer Eintrittskarten oder eine angemessene Abhilfe anzubieten.
2. Sonstige Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, welche einen vorgegebenen Zeitraum haben, hat der Kunde sich mindestens 10 Minuten vor der gebuchten Zeit an die entsprechenden Ausgabestellen einzufinden. Erscheint der Kunde nicht zu der vorgegebenen Zeit, kann Stiftung AutoMuseum Volkswagen die Leistung (bspw. Führung) ohne den Kunden vollbringen. Ein Rückerstattungsanspruch des Kunden ist ausgeschlossen.
3. Schließung und verspätete Öffnung:
Bestimmte Shows, Ausstellungen, Veranstaltungen, Paraden und Restaurants können verspätet geöffnet oder aufgrund von Renovierungsarbeiten, ungünstigen Witterungsverhältnissen bzw. aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Der Kunde wird darüber informiert, dass solche Schließungen ohne Vorankündigung erfolgen können und mit keinerlei Erstattungs- oder Ausgleichsansprüchen einhergehen.
4. Zugangskontrolle und verbotene Gegenstände, Fahrzeuge und Tiere:
1. Stiftung AutoMuseum Volkswagen behält sich das Recht vor, Ihre Kleidung, Mäntel und persönlichen Gegenstände am Eingang aus Sicherheitsgründen visuell oder mit Hilfe besonderer Geräte zu prüfen. Weigert sich der Kunde, diese Regeln einzuhalten, behält sich Stiftung AutoMuseum Volkswagen das Recht vor, ihm den Zugang zur Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweigern.
2. Das Mitbringen der folgenden Gegenstände in die Stiftung AutoMuseum Volkswagen ist verboten:
• Gesetzeswidrige, gefährliche Substanzen, alkoholhaltige Getränke, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände (insbesondere Verteidigungs- oder Angriffswaffen aller Art und jeder Kategorie), sowie alle Arten von Gegenständen oder Spielsachen, die Ähnlichkeit mit Feuerwaffen aufweisen (z.B. Laserpistole, Wasserpistole, usw.) und die die Sicherheit der Kunde gefährden oder einen entsprechenden Anschein einer Gefährdung erwecken könnten.
• Gegenstände, die die Ruhe der anderen Kunde stören könnten (Fantröten, Lautsprecher, Hupen).
• Freizeitgegenstände wie Drohnen oder andere Spielsachen mit Fern- oder Funkbedienung.
• Getränke oder Speisen jeglicher Art. Im Falle dringender Gründe dürfen Speisen oder Getränke mitgebracht werden. Dringende Fälle liegen vor, wenn es medizinisch indiziert ist (bspw. im Falle einer Diabeteserkrankung) oder für besonders schutzwürdige Personengruppen (Babys oder umfangreiche Lebensmittelunverträglichkeiten). Die Getränke und Speisen müssen beim Eingang gemeldet und die besonderen Gründe auf Verlangen der Stiftung AutoMuseum Volkswagen glaubhaft gemacht werden.
• Sämtliche Gegenstände, die Stiftung AutoMuseum Volkswagen als unangemessen oder störend betrachten könnte.
3. Kunde, die im Besitz von verbotenen Gegenständen sind, werden aufgefordert, sich dieser vor Betreten der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu entledigen, wobei darauf verwiesen wird, dass Stiftung AutoMuseum Volkswagen keine Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt und dass verbotene Gegenstände nicht wieder abgeholt werden können und entsorgt werden.
4. Sperrige Gegenstände: Das Mitbringen von großen und sperrigen Gegenständen in die Stiftung AutoMuseum Volkswagen, insbesondere von Gepäckstücken und Koffern, deren Abmessungen – Taschen, Räder und Griffe inbegriffen – über 55 cm x 40 cm x 25 cm hinausreichen, ist untersagt. Die Mitarbeitenden von Stiftung AutoMuseum Vokswagen sind nicht berechtigt, Ihre Gegenstände aufzubewahren. Kinderwagen und kleine Wagen sind zugelassen, sofern sie nicht größer als 92 cm x 132 cm sind; aus Sicherheitsgründen können für diese jedoch besondere Beschränkungen bei einzelnen Ausstellungen oder Veranstaltungen erteilt werden.
5. Fortbewegungsgeräte: Es ist verboten, die Stiftung AutoMuseum Volkswagen mit Rollschuhen, Fahrrädern oder anderen persönlichen, motorisierten oder nicht motorisierten Fortbewegungsgeräten zu betreten oder diese zu benutzen; hierzu zählen unter anderem:
• Tretroller mit oder ohne Motor
• Skateboards mit oder ohne Motor
• Segways
• Einräder oder ähnliche Vorrichtungen
• Hoverboards
6. Der Zutritt zu Stiftung AutoMuseum Vokswagen mit einem Fahrzeug und/oder einem anderen elektrischen Fortbewegungsgerät ist Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, die nicht oder nur wenig laufen können, gestattet sofern diese:
• geeignet sind,
• als Medizingerät anerkannt sind,
• mit mindestens 3 Rädern ausgestattet und somit stabil sind, und
• so konzipiert sind, dass sie die Mobilität und die Stützung des Körpers gewährleisten.
Diese Geräte oder Fahrzeuge dürfen sich in der Stiftung AutoMuseum Volkswagen nur in Schrittgeschwindigkeit und folglich mit höchstens 6 km/h fortbewegen.
7. Tiere: Tiere dürfen mit Ausnahme der nachstehend aufgelisteten Fälle die Stiftung AutoMuseum Volkswagen nicht betreten:
Hilfs- und Blindenhunde sind in der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zugelassen. Sie müssen an der Leine gehalten werden und stehen unter der Aufsicht ihrer Besitzer. Ihr Zutritt kann auf bestimmte Ausstellungen beschränkt sein. Es kann ein Nachweis gefordert werden.
Zur Gewährleistung des Komforts der anderen Kunde ist der Besitzer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere die Stiftung AutoMuseum Volkswagen nicht verschmutzen. Die Stiftung AutoMuseum Volkswagen hält sich das Recht vor, bei Verschmutzungen oder störendem Verhalten des Tieres den Kunde aufzufordern, dass das Tier die Stiftung AutoMuseum Volkswagen verlässt.
5. Kleidung
1. Die Kunde müssen zu jeder Zeit korrekte Kleidung sowie Schuhe, ein Oberteil und ein Unterteil tragen.
2. Wir behalten uns zudem das Recht vor, in eigenem Ermessen zu jeder Zeit sämtlichen Personen, deren Kleidung, Make-up oder Tattoo unsere jüngsten Kunde oder Familien schockieren könnten, die Interaktionen mit anderen Kunden provozieren könnten oder diese aufgrund eines Kostüms verwirren könnten, den Zugang zur Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweigern bzw. diese aus der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweisen.
6. Minderjährige
1. Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Familienmitglieds im Alter von mindestens 17 Jahren oder eines Erziehungsberechtigten sein, um eine Eintrittskarte zu erwerben und die Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu betreten. Sie müssen ständig beaufsichtigt werden.
2. Kindergruppen, die Stiftung AutoMuseum Vokswagen im Rahmen von Betreuungszeiten (bspw. Schul- oder Kindergartengruppen) besuchen, müssen der geltenden Gesetzgebung entsprechend begleitet werden.
7. Verhalten des Kunden:
1. Diebstahl, Störung der öffentlichen Ordnung, verbale und körperliche Gewalt, Beleidigungen, Betrug, Betrügereien, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der inneren Ordnung, Rassismus, diskriminierende Äußerungen und diskriminierendes Verhalten, usw. können die Stiftung AutoMuseum Volkswagen dazu veranlassen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, d.h. die Ordnungskräfte zu verständigen, Anzeige zu erstatten oder den Kunden aus der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweisen, ohne dass hieraus irgendwelche Entschädigungs- oder Regressansprüche entstehen. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich unangemessen fortzubewegen oder zu laufen.
2. Ausstellungsstücke dürfen nicht vom Kunden berührt werden.
3. Das Rauchen ist in der Stiftung AutoMuseum Volkswagen untersagt. Diese Bestimmungen gelten auch für E-Zigaretten.
4. Der Verkauf von Gütern und/oder Serviceleistungen im Inneren der Stiftung AutoMuseum Volkswagen sowie die Verteilung von Flugblättern, Prospekten, Plakaten und anderem Druckwerk durch die Kunde ist ausdrücklich verboten. Der Weiterverkauf und/oder der Kauf von Eintrittskarten bei fliegenden Händlern ist verboten.
5. Wir bitten Sie, die Örtlichkeiten und die Anlagen sauber zu halten, um das Vergnügen und den Komfort der übrigen Kunden nicht zu beeinträchtigen.
6. Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Fotografien eines Kunden im Gelände der Stiftung AutoMuseum Volkswagen dürfen nur zu persönlichen und nicht gewerblichen Zwecken verwendet werden, es sei denn, es liegt eine im Vorfeld erteilte, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Stiftung AutoMuseum Volkswagen vor.
8. Betretungsverbot
1. Stiftung AutoMuseum Volkswagen behält sich darüber hinaus das Recht vor, im eigenen Ermessen sämtlichen Personen den Zugang zur Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweigern bzw. sämtliche Personen der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweisen, deren Verhalten die Sicherheit der anderen Kunde, der Mitarbeitenden oder der Ausstellungen und Veranstaltungen beeinträchtigen könnte.
2. Stiftung AutoMuseum Volkswagen behält sich das Recht vor, Personen den Eintritt zu verweigern bzw. diese aus der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweisen,
a. die unter Einfluss von Alkohol oder berauschender Mittel stehen,
b. die an einer meldepflichtigen oder übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, einer offenen Wunde oder an übertragbaren Krankheiten leiden.
3. Stiftung AutoMuseum Volkswagen behält sich darüber hinaus das Recht vor, Kunden der Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu verweisen, welche Ausstellungsstücke berühren.
9. Beschränkung und Evakuierung der Stiftung AutoMuseum Volkswagen:
1. Stiftung AutoMuseum Volkswagen behält sich das Recht vor, wenn die Zahl der Kunde zu hoch ist, aus Sicherheitsgründen oder im Falle höherer Gewalt den Zugang zur Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu beschränken oder zu verweigern.
2. Sollte der Kunde eine datierte Tageskarte gekauft haben und ihm der Zugang aufgrund ihm nicht zu vertretener Gründe verwehrt werden, erhält er eine undatierte Tageskarte, welches er an einem beliebigen Tag einlösen kann. Sollte ihm der Verweis auf eine undatierte Tageskarte unzumutbar sein (bspw. wegen eines weit entfernten Wohnorts), hat die Stiftimg AutoMuseum Volkswagen ihm auf sein Verlangen den Tageskartenpreis zu erstatten. Die Gründe, welche den Verweis auf eine undatierte Tageskarte unzumutbar machen, sind vom Kunde auf Verlangen der Stiftung AutoMuseum Volkswagen glaubhaft zu machen.
10. Zurückgelassene Gegenstände
Stiftung AutoMuseum Volkswagen behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände mit einem geschätzten Wert von unter EUR 1.000,00 nach billigem Ermessen freihändig zu verwerten oder zu entsorgen. Dies gilt nicht, wenn sich die Eigentümerstellung des Kundes eindeutig aus dem zurückgelassenen Gegenstand ergibt (bspw. Personalausweis). Bei Gegenständen mit einem geschätzten Wert von über EUR 1.000 oder bei Gegenständen mit einem besonderen ideellen Wert (Ausweisdokumente) werden diese von Stiftung AutoMuseum Wolfsburg in angemessener Art und Weise in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verwaltet. Angemessene Auslagen für die Verwahrung, die Rücksendung oder Ermittlung des Kundes hat der Kunde Stiftung AutoMuseum Volkswagen zu erstatten.
(Stand: Juli 2025)